Tarife

Der Tarif setzt sich aus den Tagesansätzen der Betreuung und der Verpflegung zusammen.

Bei den Plätzen wenden wir ein abgestuftes Tarifsystem an. Je mehr Tage pro Woche ein Kind und je mehr Kinder pro Familie die Kita besuchen, desto tiefer sind die Tarife. Da Säuglinge im ersten Lebensjahr 1.5 Betreuungsplätze beanspruchen, fallen diese Tarife entsprechend höher aus. Kinder, welche den Kindergarten besuchen, beanspruchen 0.75 Betreuungsplätze und sind tagsüber weniger anwesend, entsprechend ist dieser Tarif tiefer.

Tarife Betreuung und Verpflegung 

Der durchschnittliche Tarif liegt im Rahmen der vom Kanton Bern vorgegebenen Richtkosten.

Betreuungsgutscheine

Vergünstigungen gibt es neu in Form von einkommensabhängigen Betreuungsgutscheinen. (Im Kanton Bern hat das System „einkommensabhängige Betreuungsgutscheine" das System „subventionierte Betreuungsplätze“ abgelöst).

Die Gemeinde Oberbipp hat seit 1. August 2020 die Betreuungsgutscheine ohne Kontingentierung eingeführt. Der Zeitpunkt der Einführung ist abgestimmt worden mit den umliegenden Gemeinden. Seit diesem Datum kann die Kita Oberbipp keine subventionierten Betreuungsplätze mehr anbieten, sondern nur noch Betreuungsgutscheine annehmen.

Details zum System „Betreuungsgutscheine“ finden Sie unter der Webseite der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern.

Die Höhe des einkommenabhängigen Betreuungsgutscheins ergibt sich aus Ihrem Jahreseinkommen und Vermögen. Der Maximalbetrag eines Gutscheins ist für Säuglinge Fr. 150.-- pro Tag, für Kleinkinder Fr. 100.-- pro Tag und für Kindergartenkinder Fr. 75.-- pro Tag. Sie zahlen in jedem Fall mindestens Fr. 7.-- pro Tag.

Rechner Höhe Betreuungsgutschein (für Periode 01.08.2020 - 31.7.2021)

Die Höhe der effektiven Betreuungskosten ergibt sich aus der Differenz des Tarif Kita Oberbipp und des Betreuungsgutscheins. 

Tarife Kita Oberbipp 

Mittels "kiBon", einem webbasierten Tool, können Sie bei Ihrer Wohngemeinde, sofern diese Betreuungsscheine vergibt, Gutscheine beantragen. Dafür müssen Sie auf der Website www.kibon.ch ein BE-Login erstellen oder mit einem bestehenden BE-Login Konto anmelden.

Falls Sie an einem Betreuungsgutschein interessiert sind, prüfen Sie zuerst, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihre Wohngemeinde vergibt Betreuungsgutscheine
  • Ihr Jahreseinkommen ist kleiner als Fr. 160‘000.—
  • Die Betreuungsnotwendigkeit ist auf Grund Arbeit(-suche)/Studium oder speziellen Auflagen der Behörde (z.B. KESB) gegeben.  Deshalb ist der Gutschein u.a. an den Beschäftigungsgrad gekoppelt. Alleinerziehende erhalten einen Gutschein ab einem Beschäftigungspensum von mind. 20% bei Säuglingen und Kleinkinder (20% =1 Tag Betreuung), ab 40% bei Kindern im Kindergartenalter; Paare erhalten einen ab einem gemeinsamen Beschäftigungspensum von mind. 120%, resp. 140% bei KG-Kinder. Es werden max. 20% mehr Betreuungsprozente vergeben als eine alleinerziehende Person oder ein Paar arbeitet. (Beispiel: Eltern, die 50% und 90% (=140%) arbeiten, erhalten einen Gutschein für max. 60%, d.h. für 3 Betreuungstage. Diesen können sie für Säuglinge, Kleinkinder und Kindergartenkinder einsetzen. Falls Eltern 120% zusammen arbeiten, erhalten sie einen 40%-Gutschein, aber nur für Säuglinge und Kleinkinder, für KG-Kinder ist das Beschäftigungspensum zu klein).

Leitfaden Beantragung Betreuungsgutscheine

 

 

Private Plätze

Seit der Umstellung des Systems „subventionierte Betreuungsplätze“ im Kanton Bern aufs System „einkommensabhängige Betreuungsgutscheine" gibt es nur noch private Plätze. Dies bedeutet, dass der Tarif für alle Kinder gleich ist.  Eine Vergünstigung gibt es im Falle einer erfogreichen Beantragung eines Betreuungsgutscheins.

Subventionierte Plätze

Seit 1. August 2020 wurde das System der „subventionierten Betreuungsplätze“ im Kanton Bern vom System „einkommensabhängige Betreuungsgutscheine" abgelöst.

Kita TIQ TAQ — Mettlenstrasse 2, 4538 Oberbipp
T 032 636 04 04tiqtaq@kita-oberbipp.ch